Bulgarien sollte Saisonarbeiter nicht davon abhalten, auf Ersuchen ausländischer Arbeitgeber abzureisen, erklärte ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber der Tageszeitung „Sega“. Die Leitlinien für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern während der Coronavirus-Pandemie machen deutlich, dass es Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten gestattet sein sollte, weiterhin Grenzen zu überschreiten, solange die Arbeit in dem betreffenden Sektor im Gastland noch gestattet ist, sagte der Sprecher. Auf die Frage nach, ob es Garantien dafür gibt, dass die Arbeitnehmer nicht infiziert und bei Bedarf eine angemessene Behandlung erhalten werden, hat der Interviewte die Verantwortung vollständig auf die nationalen Behörden übertragen.
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