Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung unbezahlter Verkehrsstrafen an den Grenzenübergangsstellen „Kulata-Promachonas“ und „Ilinden-Exochi“ gesetzwidrig ist, informierte das Presseamt des Gerichts. Das Urteil ist endgültig und es kann keine weitere Berufung eingelegt werden.
In der Begründung des Gerichtsentscheids heißt es: „Entsprechend der Gerichtspraxis des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Sachverhalt, dass der Staat nicht in der Lage ist, verhängte Geldstrafen einzuziehen, kein Grund dar, Personen an der Ausreise zu hindern.“Laut einer Analyse des Stromnetzbetreibers ESO werden bereits im Januar und Februar nächsten Jahres Stromengpässe erwartet. Auf einer vom Zentrum für Demokratieforschung in Sofia organisierten thematischen Konferenz erklärte Deljan Dobrew von..
Laut einer landesweiten Umfrage der Gewerkschaft „Podkrepa“ sind 77 Prozent der Beschäftigten im Sekundarschulbereich bereit, für eine Gehaltserhöhung zu streiken. Die Hälfte der Befragten sprach sich für einen landesweiten, wirksamen Streik aus,..
Mehr als 35 Prozent der Bürger befürworten die Idee, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 27. Oktober dieses Jahres komplett annulliert werden sollten. Das ergab eine nationale Umfrage, die vom Fernsehsender bTV und der..
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