Alle unverpackten Lebensmittel, die den Endverbraucher erreichen, müssen gekennzeichnet werden. Das sieht die vom Ministerrat gebilligte Lebensmittelinformationsverordnung vor.
Die Anforderungen gelten für den direkten Verkauf von unverpackten Lebensmitteln an den Endverbraucher sowie für solche, die von Catering-Betrieben angeboten werden, in denen die Produkte nicht vorverpackt sind.
Auf den Etiketten müssen der Name des Produkts, das Haltbarkeitsdatum und Informationen über den Unternehmer angegeben sein, der die Lebensmittel auf dem Markt anbietet. Der Verbraucher soll auch die Möglichkeit haben, Informationen über den Inhalt des Produkts zu erhalten, berichtete unsere Reporterin Mira Stefanowa.
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