Bulgarien befindet sich seit heute wieder im Wahlkampf, nachdem keine der Parteien in der am 4. April 2021 gewählten 45. Volksversammlung eine Regierung aufstellen konnte. Die neuen Parlamentswahlen sind für den 11. Juli anberaumt. Der Wahlkampf der Abgeordnetenkandidaten wird 29 Tage dauern und endet am 9. Juli 2021. Der 10. Juli ist ein Tag zum Nachdenken, an dem der Wahlkampf untersagt ist.
Laut Wahlgesetz können Bürger, Parteien, Koalitionen, Initiativkomitees, die Kandidaten und ihre Vertreter den Wahlkampf in mündlicher und schriftlicher Form führen. Das kann sowohl bei Versammlungen als auch über Mediendienstleister erfolgen, nicht aber über Social Media und persönliche Blogs. Obligatorisch ist, dass der Wahlkampf auf Bulgarisch geführt wird.
Aufgrund der Covid-19-Epidemie raten die Gesundheitsbehörden den Politikern, Sorge um die Gesundheit der Wähler zu tragen und ihren Wahlkampf Online zu führen oder sich mit den Menschen im Freien zu treffen, indem sie darauf achten, dass Distanz eingehalten und Masken getragen werden. Für die Ordnung während der Veranstaltungen sind deren Organisatoren sowie die Organe des Innenministeriums verantwortlich.
In den nächsten 30 Tagen ist die Veröffentlichung von anonymem Wahlkampftexten verboten sowie von solchen, die den guten Ton, die Ehre und den guten Ruf der Kandidaten verletzen. Das Wahlkampfmaterial darf weder das Wappen und/oder die Flagge der Republik Bulgarien, noch die eines fremden Landes sowie religiöse Abbildungen und Zeichen enthalten. Auch darf der Wahlkampf nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Institutionen und Unternehmen abgehalten werden.
Es liegt in der Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Medien – des Bulgarischen Nationalen Fernsehens BNT und des Bulgarischen Nationalen Rundfunks BNR - eine objektive und faire Berichterstattung über die Initiativen der von den Parteien, Koalitionen und Initiativkomitees registrierten Kandidaten zu liefern, unter Beachtung ihrer Gleichheit und Bedeutung. Die Regeln hierfür legt die Zentrale Wahlkommission fest. Der Wahlkampf wird in den öffentlichen Medien in unterschiedlicher Form, aber obligatorisch zu einem dafür bestimmten und festgelegten Zeitpunkt wiedergegeben.
Binnen 7 Tagen nach dem Wahltag haben die Parteien, Koalitionen und Initiativkomitees die von ihnen angebrachten Wahlkampfmaterialien zu entfernen.
Zielgruppe des Wahlkampfes sind alle bulgarischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Ausnahme jener, die der unter Vormundschaft gestellt sind oder eine Freiheitsstrafe verbüßen.
Vorläufigen Angaben der Zentralen Wahlkommission zufolge stehen auf den Wählerlisten 6.711.048 Personen. Das Wahlgesetz verpflichtet die bulgarischen Bürger zur Abstimmung, sieht jedoch keine Sanktionen für diejenigen vor, die nicht wählen. Die Zentrale Wahlkommission hat 15 Parteien und 8 Koalitionen zur Teilnahme an den vorgezogenen Parlamentswahlen am 11. Juli zugelassen. Die derzeit registrierten Organisationen, die den Wahlprozess überwachen werden, sind acht - eine internationale und sieben aus unserem Land. Bulgarische Staatsbürger im Ausland haben bis zum 15. Juni Zeit, einen vorläufigen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Dort, wo mindestens 40 Anträgen eingereicht wurden, muss ein Wahllokal eingerichtet werden. Das Außenministerium geht davon aus, dass bei diesen Wahlen im Ausland 800 Wahllokale eröffnet werden - mehr als doppelt so viele wie am 4. April dieses Jahres. 568 davon werden laut der Wahlgesetzregelung automatisch eröffnet und zwar in Botschaften und Konsulaten sowie an Orten, an denen es in den letzten fünf Jahren mindestens ein Wahllokal mit hundert Wählern gegeben hat.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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