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Geplante Novellen zur Strafprozessordnung verheißen effektive Arbeit im Justizsystem

Justizministerin Margarita Popowa „Die Verzögerung der Strafprozesse in Bulgarien ist auf zu viele Formalitäten im Strafverfahren sowie auf eine gewisse Passivität des Gerichts zurückzuführen.“
Foto: BGNES
Justizministerin Margarita Popowa hat einen Entwurf von Novellen zur Strafprozessordnung vorgestellt. Dieser ist eine der 57 dringenden Maßnahmen, die vom Kabinett Borissow in Umsetzung der Empfehlungen des Fortschrittsberichts der EU-Kommission von Juli diesen Jahres angegangen werden. Laut EU-Bericht müsse die Strafprozessordnung von überflüssigen Formalitäten in der Ermittlungsphase bereinigt werden, erklärte Minister Popowa. Mit den vorliegenden Novellen soll der Ermittlungsprozess vereinfacht, das Strafverfahren beschleunigt sowie die Rechte der Prozessteilnehmer erweitert werden.

„Laut Schlussfolgerungen europäischer Experten ist die Verzögerung der Strafprozesse in Bulgarien auf zu viele Formalitäten im Strafverfahren sowie auf eine gewisse Passivität des Gerichts zurückzuführen, was von den Angeklagten genutzt wird, um den Prozess in die Länge zu ziehen“, sagt Justizminister Popowa. „Wir wollen die aktuelle Strafprozessordnung novellieren. Mit unserem Entwurf entsprechen wir einer der Kritiken im Fortschrittsbericht. Wir haben ein Paket erarbeitet, das Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung miteinander verbindet. Zudem steht das Gerichtsverfassungsgesetz an, das bis zum 20. Dezember stehen muss.“

Eine der Novellen zur Strafprozessordnung sieht die Einführung von so genannten „stellvertretenden“ Verteidigern vom nationalen Büro für Rechtshilfe vor. Diese sollen nach Ermessen des Gerichts oder des Staatsanwalts eingesetzt werden und zwar dann, wenn der Anwalt des Angeklagten aus triftigen Gründen nicht vor Gericht erscheinen kann. Auf diese Weise sollen Ermittlungen und Gerichtsverfahren beschleunigt werden.

Darüber hinaus liegt im Justiministerium bereits ein neues Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten vor. Ein Beweis dafür, dass die neue Regierung mit allen Mittel gegen Korruption vorgehen will.

„In den letzten Fortschrittsberichten der EU-Kommission wird Bulgarien eine steigende Zahl unerklärlicher Neureicher sowie fehlende Verordnungen zur Einflussnahme des Staates bescheinigt“, erklärt Rossen Koschucharow vom Justizministerium und fügt hinzu: „Mehr noch, für mich persönlich ist das eine der öffentlichen Hauptprioritäten.“

Künftig handelt es nicht mehr um verbrecherische Vermögenswerte, sondern um gesetzeswidriges Eigentum. In Zukunft sollen Vermögenswerte bulgarischer Staatsbürger über 30.000 Euro noch vor der Urteilsverkündung beschlagnahmt oder gepfändet werden können, wenn das Eigentum nicht den Einkommen der entsprechenden Person entspricht. Die dafür vorgesehene Verjährungsfrist beträgt 25 Jahre. Zudem sollen Vermögenswerte auch bei nachweislichen Interessenskonflikten, Zoll- und Steuervergehen eingezogen werden können. Der Einziehung unterliegen Vermögenswerte, die Drittpersonen aus der Familie, Ehepartnern und Lebensgefährten oder etwa Geliebten überschrieben wurden. Falls das neue Gesetz durchkommt, würde dieses auch für laufende Verfahren über 240 Millionen Euro gelten. Zudem könnte die Kommission zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten im Falle „unerklärlicher“ Neureicher künftig direkt Anklage erheben.

Übersetzung: Christine Christov

Justizministerin Margarita Popowa „Die Verzögerung der Strafprozesse in Bulgarien ist auf zu viele Formalitäten im Strafverfahren sowie auf eine gewisse Passivität des Gerichts zurückzuführen.“
По публикацията работи: Tatjana Obretenowa


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