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Fortschritte bei der Novellierung der Strafprozessordnung

Foto: Archiv

Am 25. März hat das bulgarische Parlament in erster Lesung Novellen in der Strafprozessordnung gebilligt. Die Änderungsvorschläge wurden von unterschiedlichen Parlamentsgruppen eingebracht und in ungewohnten Einvernehmen verabschiedet.

Ziel der Novellen sind effizientere Maßnahmen in punkto Freiheitsentzug und Anklage. Das besondere Augenmerk der Juristen gilt der Flucht verurteilter Verbrecher vor dem Gesetz. Um sie zu vereiteln, könnten auch Geräte zur Überwachung wie elektronische Fußfesseln zum Einsatz kommen. Zu den elektronischen Fußfesseln meinte Vize-Justizminister Petko Petkow, dass sie nur in wenigen Fällen genutzt werden und das Problem mit Personen nicht lösen könnten, nach denen gefahndet wird, um ihre Strafe für begangene Verbrechen abzusitzen.

Foto: BGNESBei Hausarrest ist die elektronische Fußfessel eine gute Wahl, weil man mit geringen Kosten die Überwachung verbessern kann. Um ein solches Gerät anzubringen, ist jedoch ein Gerichtsbefehl vonnöten“, kommentiert Vize-Justizminister Petko Petkow.

Nach Worten von Petkow sei es notwendig, die Arbeit der Fahnder beim Innenministerium zu verbessern. „Manchmal können sie nicht einmal Personen finden, die sich überhaupt nicht verstecken. An dieser Stelle kommt die Frage nach den Kapazitäten des Innenministeriums und einer weiteren Schulung der Mitarbeiter auf. Manchmal fragt man sich auch, ob in manchen Fällen nicht absichtlich nach einer Person nicht gefahndet wird."

Weitere Novellen in der Strafprozessordnung sollen auch Vergehen strafbar machen, die bislang nicht als Verbrechen galten. Ein Vorschlag in diese Richtung wurde 2010 von der damaligen GERB-Regierung eingebracht, wurde jedoch verworfen. Demnach soll das Fahren nach Alkoholkonsum nicht als Verbrechen, sondern als Verstoß behandelt werden. So werde man die Arbeit des Innenministeriums und der Staatsanwaltschaft um etwa ein Viertel erleichtern, so dass sie sich auf schwerere Verbrechen konzentrieren könnten, meinte Petkow.

Momentan ist für dieses Vergehen Freiheitsentzug bis zu einem Jahr vorgesehen, oft lautet das Urteil jedoch Bewährungsstrafe oder Führerscheinentzug auf längere Dauer. Das Einzige, was den Angeklagten dann interessiert, ist für wie lange man ihm den Führerschein entzieht. Deshalb hat die Sanktion Führerscheinentzug an sich den größten Effekt.“

Man will auch den Missbrauch mit EU-Fonds, Firmenaneingnungen, Propaganda von Hass und Gewalt nach politischem Prinzip etc. inkriminieren.

Übersetzung: Rossiza Radulowa



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