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CETA wirft Fragen auf, auf die es keine eindeutige Antwort gibt

Mit 110 Ja-Stimmen, 98 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen hat das bulgarische Parlament kürzlich in erster Lesung den Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union (CETA) gebilligt.

Die Befürworter dieses Abkommens gehen davon aus, dass es die Exportliste von bulgarischen Waren nach Kanada erweitern wird, indem die Einfuhrzölle abgeschafft werden und unter bestimmten Bedingungen von kanadischer Seite Zugang zum kanadischen Markt für öffentliche Aufträge verschafft wird.

Mit Ausnahme der Bestimmungen in puncto Investitionsschutz, Regelung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat, Schutz des geistigen Eigentums, Beschäftigung und Umweltschutz, die in die nationale Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen, wird das Abkommen ab dem 21. September 2017 teilweise angewandt. Bisher haben alle EU-Länder außer Frankreich und Deutschland das Abkommen angenommen. Einer der Gründe, warum die beiden stärksten Volkswirtschaften in Europa keine Eile haben, es zu ratifizieren, ist der Umstand, dass ausländische Investoren das Recht haben werden, die einzelnen Staaten vor übernationalen Gerichten zu verklagen.

Worten des Europaabgeordneten Andrej Kowatschew von der Europäischen Volkspartei zufolge werden diese Schiedsverfahren öffentlich und unabhängig vom Investor sein. Sie werden neu geregelt und bieten die Möglichkeit, in einer zweiten Instanz Berufung einzulegen.

Die Schiedsrichter werden im Einklang mit den internationalen Standards unter hohen Magistraten berufen. Es ist daher absolut nicht zu befürchten, dass etwas zum Nachteil Bulgariens passieren kann. Es ist auch vorgesehen, dass das nationale Recht angewandt werden kann, falls die Parteien kein Schiedsverfahren wünschen. Das System ist vollkommen offen und leicht anzuwenden, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen“, erklärt Kowatschew.

Die Bedenken der bulgarischen Handelskammer, der Zivilorganisationen und der Gewerkschaften hängen jedoch damit zusammen, dass ausländische Investoren unser Land verklagen können, wenn sie der Ansicht sind, dass die in unserem Land geltenden Gesetze ihre Gewinne mindern, selbst wenn der Gesetzesrahmen Leben, Gesundheit und Wohlergehen der Bürger schützt:

Menschen und Unternehmen machen sich Sorgen sowohl in Bezug auf gentechnisch manipulierte Organismen (GVO), als auch wenn es um Schiefergas und Standards geht“, erklärt Andrej Kowatschew. „Das Handelsabkommen enthält keine Bestimmungen, die unsere hohen Standards in der EU und die Einhaltung unserer Gesetze ändern, senken oder aufheben würden. Wie jedes Handelsabkommen kann auch CETA abgeändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Alle Kritiken wurden beachtet und die Vereinbarung hält den Forderungen der Gewerkschaften und der Unternehmer Rechnung, die nicht wollen, dass der Investor private Schiedsrichter ernennt, die zu seinen Gunsten entscheiden und die Entscheidung endgültig ist. All dies wurde berücksichtigt und wenn es in Zukunft Probleme geben sollte, können Änderungen vorgenommen werden.“

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat jedoch einige Vorbehalte geäußert. Daniele Basso, der beim EGB für den internationalen Handel zuständig ist, teilte Radio Bulgarien mit, man habe ein sogenanntes „gemeinsames Interpretationsinstrument“ eingeführt, das die Anwendung der Schutzklausel für Investoren einschränken würde. Leider sei es ihnen nicht gelungen, eine Klausel einzuführen, die Strafen im Falle einer Verletzung der Rechte der Arbeitnehmer vorsieht.

Übersetzung: Rossiza Radulowa

Fotos: BGNES



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