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Europäische Kommission beendet Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien

Foto: EPA/BGNES

Die Europäische Kommission hat angekündigt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Griechenland und Irland nach vollständiger Umsetzung von drei europäischen Strafrechtsvorschriften in diesen Ländern auszusetzen.
Diese Regeln gelten für die Anwendung der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung von Gerichts- und Bewährungsentscheidungen, Strafgerichtsurteilen und finanziellen Strafen. 
Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Januar das Verfahren gegen unser Land eröffnet. Später hat Bulgarien die vollständige Umsetzung der einschlägigen Vorschriften in seine nationale Gesetzgebung angekündigt.



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