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Höhere Strafen für fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall nach Drogenkonsum

Foto: BGNES

15 bis 20 Jahre Gefängnis oder lebenslange Haft und Beschlagnahme des Kraftfahrzeugs, mit dem der Verkehrsunfall verursacht wurde, fordert Generalstaatsanwalt Iwan Geschew. Der Vorschlag wurde dem Premierminister, der Parlamentspräsidentin und den Vorsitzenden aller Parlamentsfraktionen unterbreitet. Als Argument führte der Generalstaatsanwalt an, dass die Zahl der wegen Verkehrsunfällen nach Drogenkonsum eingeleiteten Strafverfahren von 90 im Jahr 2015 auf etwa 3.000 im vergangenen Jahr angestiegen seien.
Derzeit beträgt die Haftstrafe für einen nach Drogenkonsum verursachten Verkehrsunfall mit Todesfolge 3 bis 15 Jahre.



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