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Novellen zum Gesundheitsgesetz regeln Maßnahmen nach Notstand

| aktualisiert am 12.05.20 um 20:32
Foto: BTA

Ein epidemiologischer Ausnahmezustand im ganzen Land oder in bestimmten Regionen soll einzig auf Beschluss des Ministerrates verhängt werden. Als Grundlage dazu soll eine Einschätzung des Hauptgesundheitsinspektors Bulgariens dienen. Das sehen die Novellen zum Gesundheitsgesetz vor, die die Abgeordneten verabschiedet haben. Die Veränderungen zielen darauf ab, Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Corona-Seuche auch nach Ende des Notstands am 13. Mai ergreifen zu können.

An Infektionskrankheiten erkrankte Personen, einschließlich Covid-19, wie auch die Kontaktpersonen unterliegen einer Isolierungspflicht bzw. einer medizinischen Behandlung. Um die Seuchengefahr zu senken, können auch Einreisende nach Bulgarien unter Quarantäne gestellt werden.

Die Strafen bei Verstößen gegen die epidemiologischen Maßnahmen werden mindestens noch zwei Monate nach Ende des Notstands bestehen – zwischen 300 und 1.000 Lewa (153 bis 511 Euro) bei der ersten Verletzung der Maßnahmen und zwischen 1.000 und 2.000 Lewa (511 bis 1.023 Euro) beim Wiederholungsfall. Auch das Bußgeld in Höhe von 5.000 Lewa (2.556 Euro) bei Missachtung der Quarantäneverordnung, einschließlich seitens Kontaktpersonen, soll weiter auferlegt werden.

Die Abgeordneten billigten ferner die Vergabe von Gutscheinen für Inlandtourismus an Mediziner und Polizisten, die in vorderster Linie gegen die Corona-Seuche kämpfen. Der Staat werde außerdem Charterflüge bulgarischer Fluggesellschaften finanziell stützen, um auf diese Weise Tourismus und Luftfahrtbranche unter die Arme zu greifen.

Die Preise für die Ausleihe von Sonnenschirm und Strandliege müssen im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 50 Prozent sinken. Den Konzessionären der Strände, die dagegen verstoßen drohe eine Strafe von bis zu 50.000 Lewa (ca. 26.000 Euro), im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Lewa (ca. 51.000 Euro). Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützte die Vorschläge über eine Streichung der Konzessionsgebühren bzw. deren Senkung, was bis Jahresende gelten solle.

Die Maßnahmen zur Unterstützung der Bürger und der Unternehmen unter den Bedingungen der Krise sollen fortgesetzt werden. Die 60:40-Maßnahme wurde bis zum 30. Juni verlängert. Die Maßnahme zum Schutz der Schuldner wurde ihrerseits um 2 Monate verlängert.

Ferner war sich das Parlament einig, dass 2020 insgesamt 60 Tage unbezahlten Urlaubs als Dienstzeit anerkannt werden und nicht 30 wie bisher beschlossen. Viele Angestellte sind nämlich gezwungen worden, in unbezahlten Urlaub zu gehen, damit sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.

In der Zeit des Notstands und zwei Monate danach ist der Gesundheitsminister befugt, den Export von Medikamenten zu verbieten, beschloss ferner das Parlament.

Das Schuljahr solle online beendet werden, während die externen Prüfungen nach der 4. und der 9. Klasse in diesem Jahr entfallen. Zu Beginn kommenden Jahres soll mittels Tests der Wissensstand der Schüler überprüft werden.





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