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Epidemiologische Notsituation bis 15. Juli verlängert

Foto: BGNES

Der Gesundheitsminister Kiril Ananiew hat im Zusammenhang mit der Verlängerung der epidemiologischen Notsituation bis zum 15. Juli vier Verordnungen erlassen. In der Einreisebestimmung für Bulgarien ist vermerkt, dass das Einreiseverbot nicht für Personen gilt, die zu Ausbildungszwecken, zum Abschluss des Studienjahres 2019/2020, zur praktischen Ausbildung und Prüfung sowie zwecks Vorbereitung des Schuljahres 2020/2021 einreisen, wenn das nicht aus der Ferne möglich war. Das Tragen von Schutzmasken in öffentlichen Transportmitteln, Krankenhäusern und geschlossenen Räumen öffentlicher Einrichtungen ist obligatorisch, davon ausgenommen sind Cafés und Restaurants. Von der Maskenpflicht befreit sind auch Sportler in Innenräumen während des Trainings.



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