Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2024 Alle Rechte vorbehalten

Revidierte 60:40-Maßnahme gestartet

Ab heute, dem 15. Juli Die Einreichung, können Arbeitgeber ihre Unterlagen für staatliche Beihilfen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer im Rahmen der erneuten Maßnahme „60:40“ einreichen. Die Maßnahme wurde bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Kompensationen sind für die Monate Juli, August und September und machen 60 Prozent des Versicherungseinkommens für Mai 2020 und 60 Prozent der vom Arbeitgeber geschuldeten Versicherungsbeiträge aus. Die Unternehmen müssen einen Umsatzrückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen und ihre Verbindlichkeiten für dieses Jahr gemeldet haben. Man geht davon aus, dass durch die Verlängerung der Maßnahme die Einkommen von 300.000 Menschen erhalten bleiben. In den letzten drei Monaten konnten mehr als 160.000 Arbeitnehmer ihren Job behalten. Die bisher im Rahmen der 60:40-Maßnahme an 20.225 Unternehmen gezahlten Mittel belaufen sich auf über 75 Millionen Euro.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

In Großbritannien geht der Prozess gegen Bulgaren wegen Spionage für Russland weiter

Der Prozess gegen sechs Bulgaren, die der Spionage zugunsten Russlands beschuldigt werden, wird im Vereinigten Königreich fortgesetzt. Der Leiter der „Spionagezelle“ Orlin Russew und Bisser Dschambasow haben sich für schuldig bekannt...

veröffentlicht am 29.11.24 um 16:25

Wahl eines Parlamentspräsidenten zum achten Mal fehlgeschlagen

Der heutige achte Versuch der Abgeordneten, einen Parlamentspräsidenten, ist erneut missglückt. Anfangs gab es einen Hoffnungsschimmer, dass sie dieses Mal einen Konsens finden, doch dieser ist schnell verglimmt.  Vor der Sitzung zog die..

veröffentlicht am 29.11.24 um 15:31

In Sofia tritt Umweltzone in Kraft

Vom 1. Dezember 2024 bis Ende Februar 2025 müssen Autofahrer, die mit ihren alten Autos durch das Zentrum von Sofia fahren, mit einem Bußgeld von 25 bis 100 Euro rechnen. Die Strafen für juristische Personen sind mit 500 bis 1.000 Euro zehnmal höher...

aktualisiert am 29.11.24 um 12:41