Die restriktive Maßnahme wird am 28. Juli in Kraft treten, wenn die griechischen Grenzbehörden einen negativen PCR-Test für Coronavirus verlangen werden, der bis zu 72 Stunden vor der Einreise gemacht worden ist, teilte das bulgarische Außenministerium mit. Die Bescheinigung muss in englischer Sprache ausgestellt sein und die drei Namen sowie die Pass- bzw. Personalausweisnummer des Passagiers enthalten. Die Tests werden nur dann anerkannt, wenn sie in von den zuständigen Landesbehörden akkreditierten nationalen oder privaten Labors gemacht worden sind. Am 28. und 29. Juli werden die Passagiere, die sich auf Covid-19 nicht testen lassen konnten, bei ihrer Ankunft in Griechenland von den griechischen Behörden getestet. Die Anforderungen für Einreise durch die Landgrenzen zwischen den beiden Ländern bleiben unverändert. Alle ins Griechenland aus Bulgarien einreisenden Personen müssen außerdem weiterhin innerhalb von mindestens 24 Stunden vor Ankunft ein spezielles Formular - Passenger Locator Form (PLF) - ausfüllen und den dadurch generierten QR-Code an der Grenze bzw. am Flughafen vorweisen.
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