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Gegen den amtierenden Präsidenten kann keine Anklage erhoben werden

Verfassungsgericht
Foto: www.prb.bg

Der amtierende Präsident und der Vizepräsident können untersucht, aber nicht angeklagt werden. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts nach dem Antrag des Generalstaatsanwalts, den Text der Verfassung in Bezug auf die Immunität des Staatsoberhauptes auszulegen. Nach Angaben des Verfassungsgerichts dürfen der Präsident und der Vizepräsident während ihrer Amtszeit nicht Objekt von Verfahren sein, die die gegen sie gerichtet sind und ihre persönlichen Rechte und Freiheiten verletzten. Das bedeutet, dass können keine speziellen Recherchetools gegen sie eingesetzt oder DNA-Proben entnommen werden können, berichtete der BNR unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidung.



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