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Der Staat hat kein Recht auf den Palast Zarska Bistriza

Foto: BGNES

Das Oberste Schiedsgericht lehnte die Klage des Staates gegen Simeon von Sachsen, Coburg und Gotha und seine Schwester Maria-Louisa wegen des Besitzes des Palastes Zarska Bistriza in Borowez ab. Darüber informierte Lex.bg.
Es handelt sich um den ersten Fall aus einer Reihe von vom Staat eingereichten Klagen, in denen das Gericht endgültig entschieden hat, dass eine der umstrittenen Immobilien den Erben der ehemaligen bulgarischen Könige gehört. 



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