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Videokonferenzen bei Strafverfahren jetzt zulässig

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Die Abgeordneten haben die Änderungen in der Zivilprozessordnung endgültig verabschiedet, die Videokonferenzen im Gerichtsprozess ermöglichen. Die entsprechende Partei im Verfahren oder ihr Vertreter wird in einem speziell ausgestatteten Raum anwesend sein, ohne die Möglichkeit zu haben, von einem anderen Ort oder von zu Hause aus an der Sitzung teilzunehmen, falls sie unter Quarantäne gestellt werden sollte. Entsprechend den Änderungen kann das Gericht Beweise per Videokonferenz sammeln, jedoch nur auf Antrag einer der Parteien, sowie einen Sachverständigen anhören, wenn er sich in einer anderen Region befindet.



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