Die Venedig-Kommission des Europarates äußerte sich zu den in Bulgarien geplanten Änderungen im Grundgesetz des Landes. Seitens der Venedig-Kommission wird das Bedauern geäußert, dass vordem keine breitangelegte Diskussion in der Öffentlichkeit stattgefunden habe und die Bürger nicht zureichend informiert worden seien, meldete die bulgarische Nachrichtenagentur BTA. In Bezug auf eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten von 240 auf 120 heißt es, dass die neue Zahl frei und ohne eine vertiefte Analyse der Auswirkung auf das bulgarische politische System gewählt worden sei.
Positiv wird der Vorschlag zur Gliederung des Obersten Justizrates in zwei Kammern (oder Kollegien) und die Möglichkeit eingeschätzt, dass sich jede natürliche oder juristische Person selbständig mit einer Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht wenden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Streichung von Anforderungen für die Einberufung einer Konstituierenden Volksversammlung nicht den europäischen Rechtsnormen widersprechen würde.Bulgarien wählt am Sonntag, den 9. Juni, das 50. Parlament des Landes. Es sind die sechsten vorgezogenen Parlamentswahlen innerhalb von zweieinhalb Jahren. Dieses Mal fallen sie mit der Wahl des neuen Europäischen Parlaments zusammen, für das Bulgarien..
Griechenland identifiziert 83 Jahre später 18 NS-Opfer Achtzehn Zivilisten, die während des Zweiten Weltkriegs auf der griechischen Insel Kreta hingerichtet wurden, konnten 83 Jahre später durch DNA-Analysen im Labor für Paläogenomik und..
Die mazedonisch-orthodoxe Kirche steckt im Streit um den Namen Mazedonien und die Erzdiözese Ochrid fest Die mazedonisch-orthodoxe Kirche hat sich in den Streit um den Namen „Mazedonien“ eingeschaltet. Das Oberhaupt der Kirche, Erzbischof Stefan,..