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Parlament verabschiedet Gesetz über bulgarische Gebärdensprache

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Die bulgarische Gebärdensprache wird per Gesetz als eigenständige natürlich Sprache anerkannt. Das geschah mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, das u.a. vorsieht, dass der Staat jährlich bis zu 120 Stunden Übersetzungen in Gebärdensprache finanziert und Studenten mit einer Hörbehinderung pro Semester auf 60 Stunden zusätzliche Übersetzungsdienstleistung Anspruch haben.

Das Gesetz verpflichtet ferner die Gemeindeverwaltungen, binnen 2 Jahren ihre Dienstleistungen für hörbehinderte Menschen anzupassen, von denen es in Bulgarien nahezu 120.000 gibt.

In den Sonderschulen für Hörbehinderte werden die Schüler die bulgarische Gebärdensprache als gesondertes Fach erlernen. Auch die Eltern hörbehinderter Kinder haben nunmehr Anspruch auf Ausbildung in dieser Gebärdensprache.


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