Ein amtierender Staatsanwalt wurde wegen ein Amtsvergehen angeklagt. Sein Name wurde von der Sonderstaatsanwaltschaft nicht bekannt gegeben.
Gegen ihn wird ermittelt, weil er am 29. Mai 2018, als er der Staatsanwaltschaft in der Stadt Elchowo vorstand, unter Verstoß gegen seine Amtspflichten ein 2016 von der Polizei in Elchowo beschlagnahmtes Auto an einen ausländischen Staatsbürger zurückgegeben hat. Das Auto war im Schengener Informationssystem von einer deutschen Versicherungsgesellschaft zur Fahndung ausgeschrieben. Darüber hinaus hat der Staatsanwalt gegen den Grundsatz der zufälligen Auswahl eines Aufsichtsstaatsanwalts verstoßen, indem er selbst die Untersuchung des Verfahrens übernommen hat, nachdem er eine schriftliche Resolution diesbezüglich unterzeichnet hat.
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