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Startschuss für Wahlkampf in Bulgarien gefallen

Foto: Archiv

Heute beginnt in Bulgarien der Wahlkampf für die Parlamentswahlen am 4. April. Offiziell dauert der Wahlkampf 29 Tage und endet am 2. April um 24.00 Uhr Ortszeit, lautet die Anordnung der Zentralen Wahlkommission. 24 Stunden vor dem Wahltag ist jegliche Wahlpropaganda verboten - am 3. April wird den Wählern die Möglichkeit gegeben, in aller Ruhe ihre Entscheidung zu überdenken.

Während des Wahlkampfs haben Bürger, Parteien, Koalitionen, Initiativkomitees, Kandidaten und Vertreter das Recht auf schriftliche oder mündliche Wahlpropaganda. Das kann auf Wahlkundgebungen oder über Mediendienstleistungen geschehen, wobei die sozialen Netze und privaten Internetseiten nicht zu den Anbietern solcher Werbung gezählt werden. Wichtige Bedingung ist, dass der Wahlkampf einzig in bulgarischer Sprache gestattet ist. 

Unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie empfahl der Gesundheitsminister Prof. Kosatdin Angelow den Politikern, sich um die Gesundheit ihrer Wähler zu sorgen und alle Parteiagitation aus Distanz durchzuführen. Die Treffen mit Wählern sollten unter freiem Himmel stattfinden, natürlich bei Einhaltung aller epidemiologischer Maßnahmen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlveranstaltungen übernehmen die Organisatoren und die Polizei die Verantwortung.

Für die kommenden 30 Tage ist das Verbreiten von anonymen Agitationsmaterial wie auch solches, dass den guten Ton und die Ehre der Kandidaten verletzt, untersagt. Auch ist verboten, dass das Werbematerial Staatswappen und/oder Staatsfahne Bulgariens, oder die anderer Länder nutzt. Das gilt auch für religiöse Symbole und Abbildungen. Wahlwerbung ist ferner in Verkehrsmitteln, Behörden, Institutionen und Unternehmen des Staates und der Kommunen nicht gestattet.

Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten – Bulgarischer Nationaler Rundfunk und Bulgarisches Nationales Fernsehen, sind verpflichtet, über die Veranstaltungen der Kandidaten der zu den Wahlen gemeldeten Parteien, Koalitionen und Initiativkomitees bei Einhaltung einer Parität objektiv zu berichten. Die entsprechenden Regelungen erlässt die Zentrale Wahlkommission. Der Wahlkampf selbst wird in den öffentlich-rechtlichen Medien auf verschiedene Art und Weise vorgestellt, jedoch zu genau festgelegten und als solche gekennzeichneten Zeiten.

In einer Frist von 7 Tagen nach dem Wahltag sind alle Parteien, Koalitionen und Initiativkomitees verpflichtet, das von ihnen zum Zweck des Wahlkampfs verwendete Agitationsmaterial (Plakate etc.) wieder zu entfernen.

Zielpersonen der Wahlwerbung sind alle bulgarischen Bürger, die am Wahltag die Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht haben. Ausgenommen sind die Bürger, die eine Haftstrafe absitzen oder gegen die ein gleichgeartetes Verbot in Kraft ist. 

Die Angaben der Zentralen Wahlkommission sagen aus, dass es in Bulgarien 6.732.316 wahlberechtigte Bürger gibt. Laut Wahlgesetzbuch sind die wahlberechtigten Bürger des Landes verpflichtet, sich an den Wahlen zu beteiligen. Das Gesetz sieht jedoch keine Sanktionen für jene vor, die nicht zu den Urnen gehen.

Zusammengestellt: Elena Karkalanowa

Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow




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