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Deutschland gestattet Einrichtung von bulgarischen Wahlbüros in 51 Orten

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Das Bundesaußenministerium Deutschlands gestattete die Einrichtung von insgesamt 62 Wahlbüros in 51 Ortschaften des Landes, in denen die bulgarischen Staatsbürger während der Parlamentswahlen am 4. April von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Ausnahmsweise werden Wahlbüros außerhalb der diplomatischen Vertretungen und Konsulaten eingerichtet. Die meisten Wahlbüros wird es in Baden-Württemberg (13) geben, gefolgt von Bayern (11) und Nordrhein-Westfalen (10).



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