Bis zum 10. März müssen die Parteien und Koalitionen, die an den Parlamentswahlen teilnehmen, gemäß Art. 171, Abs. 2 des Wahlgesetzes beim Rechnungshof Informationen über ihre Spender, deren vollständigen Namen, Personenkennzahl und Anschrift sowie über Art, Zweck, Höhe oder Wert der getätigten Spenden einreichen. Die Namen juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie Art, Zweck, Höhe oder Wert der gemachten Spenden müssen ebenfalls angeführt werden. Falls die Spenden den Mindestlohn übertreffen, muss die Herkunft der Mittel angegeben werden. Die Teilnehmer an den Parlamentswahlen müssen auch die Namen der Soziologie-, Werbe- und PR-Agenturen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Es werde keine Neuauszählung der Stimmzettel der letzten Parlamentswahlen vom Oktober 2024 geben , ließ die Zentrale Wahlkommission (ZWK) wissen. Zuvor hatte das Verfassungsgericht eine Neuauszählung der Ergebnisse der Parlamentswahlen angeordnet..
Für heute ist ein dritter Boykott der Lebensmittelketten angekündigt. Die Organisatoren rufen dieses Mal auf, nicht nur die Lebensmittelketten zu boykottieren, sondern auch die Banken. Die Organisationen, die hinter der Initiative stehen, laden die..
Zum 31. Mal in Folge verleiht der Verband „Made in Bulgaria - Union of Small and Medium Business“ heute Abend um 18:00 Uhr Ortszeit die "Goldene Marteniza". Die Auszeichnung wurde von Made in Bulgaria ins Leben gerufen, um die bulgarische Produktion..
Die Situation der Freiheit in der Welt verschlechtert sich und der Autoritarismus nimmt zu. Das geht aus der jährlichen Rangliste der..
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Am Donnerstag wird die Spannbreite der Tiefsttemperaturen breit sein - von minus 8°C in Orten mit Nebel bis zu etwa 5°C im äußersten Südwesten des..