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Bulgaren im Ausland werden am 4. April in 69 Ländern wählen können

Foto: Archiv BGNES

Die Zentrale Wahlkommission legte die Orte für die Einrichtung von Wahllokalen in 69 Ländern fest, in denen bulgarische Staatsbürger, die sich dort aufhalten, am 4. April wählen gehen können.

Laut dem Außenministerium werde es keine Wahllokale im Irak, in Syrien, Libyen, Jemen, Afghanistan, Pakistan, Nordkorea, der Mongolei, der Vatikanstadt, in Vietnam, Palästina, Indonesien, Kasachstan und Usbekistan geben.

Die Wahllokale in Chemnitz, Konstanz, Lübeck, Dietzenbach, Hamm, Bielefeld und Saarbrücken in Deutschland, Nordborg in Dänemark sowie Florenz und Colleferro in Italien stehen in Frage, wenn die örtlichen Behörden nicht bis zum 19. März ihr Einvernehmen geben sollten.

Die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission kann in einer Frist von drei Tagen im Obersten Verwaltungsgericht abgefochten werden, informierte BGNES. Die vollständige Liste der Wahllokale im Ausland (auf Bulgarisch) wurde hier veröffentlicht.




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