Am 16. März 1936 wurde im Amtsblatt ein Gesetzerlass zum Schutz der heimischen Natur veröffentlicht, der den Anfang der bulgarischen Gesetzgebung zur Erhaltung der Natur und Umwelt setzt. In dem von Zar Boris III. unterzeichneten Erlass werden zum ersten Mal die Kategorien zur Einordnung der Schutzgebiete formuliert. In den Schutzgebieten ist es verboten, seltene Pflanzenarten zu beschädigen, sich außerhalb der für Tourismus vorgesehenen Wege zu bewegen, die Natur zu verunreinigen sowie privat zu bauen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe belegt.
Der geschäftsführende Verteidigungsminister Atanas Saprjanow bestätigte das Engagement Bulgariens für die gemeinsamen Bemühungen der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine. Er tat das in Brüssel bei einem Treffen des Rates für Auswärtige..
Die Abgeordneten der 51. Volksversammlung setzen heute ihre erste Sitzung fort, die am 11. November begonnen hat, um einen Parlamentspräsidenten zu wählen. Die GERB-SDS bekräftigte, dass sie an ihrer Kandidatin Raja Nasarjan festhalten...
Die Aktion findet im Blutspendedienst des Militärkrankenhauses in Sofia (WMA) unter dem Motto „Sei einer von uns! Spende Blut - rette Leben!“ statt. Mit dem Segen von Patriarch Daniil nehmen die Geistlichen der Metropolie Sofia an der..