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Mitarbeiter geschlossener Unternehmen werden entschädigt

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Sozialministerin Deniza Satschewa hat die Verordnung zur Entschädigung im Rahmen des Projekts „Erhalte mich“ aktualisiert. Somit können alle, die in Unternehmen beschäftigt sind, welche vom 22. bis 31. März vorübergehend schließen mussten und sie deshalb in unbezahlten Urlaub geschickt wurden, eine Entschädigung in Höhe von 75 Prozent ihres Versicherungseinkommens für den Monat Oktober beantragen. Das sind zum Beispiel die Mitarbeiter von Einkaufszentren und Groß- und Einzelhandelsgeschäften mit einer Fläche von über 300 Quadratmeter. Anspruch auf finanzielle Unterstützung bis zum 31. März haben auch Mitarbeiter in Fitnessstudios, Restaurants, Schulungszentren, Reiseveranstaltern, Unternehmen für die Organisation von Kongressen und öffentlichen Veranstaltungen, Kasinos, Spielhallen, Kinos, Theatern, Museen, Bibliotheken usw. , teilte das Arbeitsministerium mit.



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