Laut Gesetz führt die Hauptdirektion „Personenregister und Behördendienstleistungen“ am Ministerium für Regionalentwicklung und Städtebau eine Kontrolle aller Bürger im In- und Ausland durch, die in den Wahlen ihre Stimme abgeben. Überprüft wird, ob sie eventuell in mehr als einer Wählerliste geführt werden, an zwei Orten gewählt haben, die Volljährigkeit besitzen und bulgarische Staatsbürger sind. Ferner werden die Unterschriften verglichen und die Personen ermittelt, die in den Wählerlisten am Wohnort geführt werden, jedoch am ständigen Wohnort gewählt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Zentrale und die regionalen Wahlkommissionen bis zum 8. April alle Wählerlisten, Erklärungen, Bescheinigungen und Listen der bei den Wahlen zusätzlich eingetragenen Wähler im In- und Ausland der Hauptdirektion „Personenregister und Behördendienstleistungen“ übergeben.
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