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Verfassungsgericht setzt rückwirkende Verjährungsfrist für Schulden außer Kraft

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Das Verfassungsgericht hob die Änderung des Gesetzes über die Verpflichtungen und Verträge (Artikel 112) auf, mit der das vorherige Parlament rückwirkend eine 10-jährige Verjährungsfrist für die Rückzahlung von Geldforderungen gegen Einzelpersonen eingeführt hat. Die Texte sollten am 2. Juni in Kraft treten und auch bei alten Fällen Anwendung finden. Gegen die Änderung wurde beim Obersten Justizrat geklagt, wonach "die neue Verjährungsfrist der verfassungsrechtlich garantierten Unverletzlichkeit des Privateigentums und dem Verbot der Zwangsenteignung sowie der Rechtsstaatlichkeit widerspricht", informiert das Portal egalworld.bg unter Berufung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts.



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