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Antrag zur Registrierung an Parlamentswahl muss bis 26. Mai vorliegen

Foto: BGNES

Bis 17:00 Uhr am 26. Mai können Parteien und Koalitionen bei der Zentralen Wahlkommission (ZWK) ihren Antrag auf Registrierung für die Teilnahme an den vorgezogenen Parlamentswahlen am 11. Juli stellen. Die ZWK wird 45 Tage vor dem Wahltag die zugelassenen Parteien und Koalitionen bekanntgeben.
Bis zum 15. Juni muss die ZWK die Bedingungen für die Stimmabgabe für unter Quarantäne gestellte Bürger festlegen.
Der stellvertretende Vorsitzenden der ZWK, Zwetosar Tomow hält die mobilen Wahllokale für keine gute Option, da laut ihm an den vorangegangenen Parlamentswahlen am 4. April von 140.000 kranken oder in Quarantäne gestellten Wählern nicht mehr als 4.000 abstimmen konnten.



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