Die Zentrale Wahlkommission hat der Anforderung des Generalstaatsanwalts für die strafrechtliche Verfolgung eines Abgeordnetenkandidaten in Burgas für die bevorstehenden Parlamentswahlen am 11. Juli stattgegeben.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Zeugen vor einem Richter befragt, an mehreren Adressen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorgenommen sowie Beweismittel und Dokumente gesammelt.
Ende Juni habe der Kandidat-Abgeordnete mit den Initialen Z. G. vier Personen im Dorf Marinka Immobilienvorteile verschafft, um sie davon zu überzeugen, am 11. Juli zugunsten eines bestimmten Kandidaten und einer bestimmten Koalition zu wählen. Für ein Vergehen dieser Art kann Freiheitsentzug von 1 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 bis 20.000 Lewa (ca. 5.100 bis 10.200 Euro) auferlegt werden.Heute vor genau 27 Jahren wurde der erste Abschnitt der Sofioter U-Bahn in Betrieb genommen - von den Stationen „Sliwniza“ bis „Konstantin Weltschkow“. Derzeit verfügt die U-Bahn über 52 Züge auf der ersten und zweiten Linie und 30 Züge auf der..
Die stellvertretende bulgarische Außenministerin Elena Schekreletowa ist in Brüssel, um an der regulären Sitzung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ im Rahmen des Programms der polnischen EU-Ratspräsidentschaft teilzunehmen...
Am Dienstag wird es vielerorts im Flachland und in den Tälern neblig sein. Um die Mittagszeit wird sich die Sicht in den meisten Gebieten vorübergehend verbessern, außer entlang der Donau und im westlichen Teil der oberthrakischen Tiefebene. Die..