Simeon von Sachsen, Coburg und Gotha und seine Schwester Marie Louise Chrobok haben Bulgarien seit 2009 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen eines Moratoriums für ihren Besitz verklagt. Eine Entschädigung wurde dem ehemaligen König und Ministerpräsidenten jedoch nicht zugesprochen. Bulgarien wurde der Verletzung von Eigentumsrechten für schuldig befunden, weil das Moratorium die kommerzielle Nutzung ihrer Wälder verboten hat. Auch ihr Recht auf ein faires Verfahren wurde verletzt.
Das Straßburger Gericht wies die Ansprüche auf eine Restitution der Jagdschlösser in Sitnjakowo und Saragjol zurück. Beide Parteien können innerhalb von 3 Monaten bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs Berufung gegen das Urteil einlegen.
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