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Urteil über Auszählung von Kontrollquittungen erwartet

Foto: BGNES

Heute entscheidet das Oberste Verwaltungsgericht, ob die Kontrollquittungen aus den Wahlgeräten am 14. November auch per Hand ausgezählt werden müssen, so wie die Zentrale Wahlkommission entschieden hatte. Dagegen haben drei Wahlkoalitionen Einspruch eingelegt.
Bei der vorangegangenen Parlamentswahl am 11. Juli musste das Verwaltungsgericht einen ähnlichen Fall lösen. Das Urteil damals lautete, dass laut Wahlgesetz das Wahlergebnis nur durch den Ausdruck des Protokolls aus dem System bekannt wird und keine Kontroll- und Auszählungspflicht besteht.



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