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Erdgaspreis für Unternehmen bleibt unverändert

Die Energieregulierungsbehörde hat ab dem 1. November für Privathaushalte, Fernwärmeunternehmen und einigen Unternehmen auf dem geregelten Markt einen Erdgaspreis von 47,57 Euro pro Megawattstunde festgelegt. 
Die Arbeitgeberverbände lehnten diese Entscheidung mit der Begründung ab, dass die Unternehmen benachteiligt werden, die auf dem freien Markt fast 30% mehr zahlen müssen.
Die Energieregulierungsbehörde begründete die Entscheidung mit den Energiegesetz, demzufolge die monatlich festgelegten Preise nur für Verbraucher auf dem geregelten Markt gelten. Die Arbeitgeber bestehen ihrerseits, dass der Staat dieses Ungleichgewicht ändert und drohten, die Europäische Kommission anzurufen. 



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