Die Zentrale Wahlkommission hat einen Antrag an das Oberste Verwaltungsgericht gestellt, in dem sie darauf besteht, die Entscheidung des Gerichts über die Freigabe die beschlagnahmten 228 Wahlmaschinen der Firma „Ciela Norma“ nicht umzusetzen. Die Firma besteht darauf, dass die beschlagnahmten Wahlgeräte von der Direktion „Gendarmerie“ freigegeben werden und in ein Lagerhaus der Firma verlegt werden. Ihren Behauptungen zufolge sind die Wahlgeräte für Albanien und Georgien bestimmt, berichtete die Reporterin Tanja Miluschewa.
Die Firma ist laut Vertrag für die Zustellung von Wahlgeräten zuständig. Besagte 228 Wahlmaschinen wurden vor dem 14. November in einem Lagerhaus gefunden und beschlagnahmt, nachdem festgestellt wurde, dass sie mehr sind als ZIK bestellt hatte.
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