Der Besuch von „Objekten mit gesellschaftlicher Bedeutung“ kann ohne Vorlage eines „grünen Zertifikats“ erfolgen. Das ist der zweite Schritt im Plan zur Lockerung der Einschränkungsmaßnahmen in Folge der landesweit sinkenden Zahl der Coronavirus-Patienten.
Das „grüne Zertifikat“ bleibt für das Personal aller öffentlichen Einrichtungen obligatorisch.
Auch die Begrenzung der Zahl der Kinder, die sich an Gruppenunterricht in den verschiedenen Ausbildungszentren beteiligen, wird aufgehoben. Die Beschränkungen für Schulen sollen in den kommenden Tagen entfallen.
Ab heute wird die „dunkelrote Zone“ aus der Liste der Länder nach Farbzonen entfernt. Die Anforderungen für Einreisende aus der „grünen“, „orangenen“ und „roten“ Zone bleiben unverändert.
Abgeordnete von der Koalition GERB-SDS haben beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Auslegung von Bestimmungen des Grundgesetzes eingereicht, berichtete die BTA. Die Abgeordneten wollen Klarheit über die Frage, ob die Mitglieder des Obersten..
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Das Ensemble „Musica Antica - Sofia“ und die Sopranistin Girgina Girginowa geben im Bulgarischen Kulturzentrum in Sofia ein Konzert mit Barockmusik von..