Die Zentrale Wahlkommission ordnete an, dass die Regionalverwalter bis zum 7. August Konsultationen über die Bildung von Regionalen Wahlkommissionen für die vorgezogenen Parlamentswahlen am 2. Oktober organisieren sollen. Die Konsultationen müssen öffentlich unter Beteiligung von Vertretern der Formationen des 47. Parlaments sein. Die Regionalen Wahlkommissionen sollen ab dem 13. August ihre Arbeit aufnehmen.
Vor dem BNR bestritt Zwetosar Tomow, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher der Zentralen Wahlkommission, dass die Stimmabgabe mit Wahlgeräten zu einer geringeren Wahlbeteiligung führt. Die Stimmabgabe per herkömmlichem Papierwahlzettel wird in allen Wahllokalen im In- und Ausland möglich sein, in denen die Zahl der Wähler weniger als 300 beträgt, erklärte Tomow.
Die Wahlkoalition GERB/SDS bat die Metrologie- und Standardisierungsbehörde, die Software der Wahlgeräte vor der Abstimmung zu überprüfen, berichtete BTA.
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