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Parlament verpflichtet die Regierung, binnen einer Woche die Gesetze zum Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplan vorzulegen

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Das Parlament hat die Regierung beauftragt, innerhalb einer Woche alle Gesetze vorzulegen, die für die Umsetzung der Zwischenziele im Rahmen des Nationalen Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplans erforderlich sind. 

Die Frist, in der der Antrag auf eine zweite Zahlung im Rahmen des Plans bei der Europäischen Kommission eingereicht werden kann, ist der 31. Dezember. Der Vorschlag wurde von der GERB eingebracht und nur die Vertreter von „Wasraschdane“ sprachen sich dagegen aus.



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