Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Namen von fünf weiteren Bulgaren, die nach dem US-amerikanischen globalen „Magnitsky“-Gesetz sanktioniert wurden, kündigte die Staatsanwaltschaft an, bei den Behörden in den Vereinigten Staaten die Informationen anzufordern, auf deren Grundlage die fünf Bulgaren in der aktualisierten Sanktionsliste aufgenommen wurden. Der Antrag wird über das Justizministerium gestellt. Informationen werden auch beim Innenministerium, der Nationalen Steuerbehörde und der Antikorruptionskommission eingeholt, die für den Nachweis der Korruptionsverbrechen der sanktionierten Wladislaw Goranow, Rumen Owtcharow, Alexander Nikolow, Iwan Genow und Nikolaj Malinow relevant sein könnten.
Bei den ersten nach dem Mangnistky-Gesetz sanktionierten Deljan Peewski, Wassil Bozhkow und Ilko Zheljazkow wurde eine ähnliche Anfrage an die Dienste in den USA gestellt, die jedoch unbeantwortet blieb.
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