Еine neue Verordnung tritt ab heute, den 28. März tritt in Kraft, die der Verkehrspolizei erlauben wird, bei bestimmten Verkehrsverstößen weitere Kontrollpunkte abzunehmen. Für Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h wird der Fahrer 18 Punkte los, bis jetzt waren es 12 Punkte. Zum ersten Mal gibt es Strafen für Wiederholungstäter und systematische Verletzung der Straßenverkehrsordnung. So steigt die Strafe von 15 auf 20 Punkte, wenn der Fahrer nach Alkoholkonsum erneut beim Fahren erwischt wird. Die Gesamtpunktzahl im Prüfschein bleibt 39, für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrerfahrung – 26. Der Verlust von allen Punkten führt zum Entzug des Führerscheins für mindestens 6 Monate.
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