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Polizei beschlagnahmt PKWs von betrunkenen Fahrern

Foto: BGNES

Nach den letzten Änderungen der Straßenverkehrsordnung, wonach die Verkehrspolizei berechtigt ist, Privatwagen von betrunkenen und unter Drogen stehenden Fahrern zugunsten des Staates zu beschlagnahmen, wurde in Pasardschik das erste Auto beschlagnahmt.
Autos wurden auch in den Regionen Kjustendil und Weliko Tarnowo eingezogen.
In der Zwischenzeit hat das Institut für Verkehrssicherheit in einer schriftlichen Erklärung an die Medien seine Besorgnis und Ablehnung gegenüber den Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Straßenverkehrsordnung zum Ausdruck gebracht. 
Das Institut ist der Ansicht, dass von der Beschlagnahme eines Fahrzeugs nach Alkohol- und Drogenkonsum ausschließlich Anwaltskanzleien profitieren werden, die Schutz für alle systematischen Verkehrssünder bieten. Die Experten des Instituts vertreten die Ansicht, dass Bewährung, Inhaftierung und die Verhängung unbezahlter Arbeit zum Wohle der Gesellschaft die besseren Alternativen sind.



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