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Präsident Rumen Radew ruft wegen des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Nutzflächen das Verfassungsgericht an

Foto: BGNES

Präsident Rumen Radew wandte sich an das Verfassungsgericht, weil er mit den Änderungen des Gesetzes über den Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen, die durch Änderungen des Gesetzes über erneuerbare Energien eingeführt wurden, nicht einverstanden ist. Die Änderungen heben fast alle Beschränkungen für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien auf Ackerland auf, was die Gefahr birgt, dass der unkontrollierte Bau jeglicher Art von Energieerzeugungsanlagen - Wind-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- oder Biomasse- und Biokraftstoffanlagen - auf hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen und Weiden möglich wird. Nach Ansicht des Präsidenten verstößt dies gegen die Verfassung, in der es heißt, dass der Boden ein grundlegendes nationales Gut ist und dass Ackerland nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf.



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