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Haushalt der staatlichen Sozialversicherung in erster Lesung verabschiedet

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Das Parlament hat in erster Lesung den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung angekommen. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2024 alle bis Ende 2023 gewährten Renten um 11% angehoben werden und das maximale Sozialversicherungseinkommen von 1.738,39 Euro auf 1.917,34 Euro erhöht wird. Die Arbeitgeber zahlen nur noch für die ersten zwei Tage Krankengeld, nicht mehr wie bisher für drei Tage.
Das Mindestversicherungseinkommen für Selbstständige, Landwirte und Tabakbauern wird ab dem 1. Januar 2024 von 398,81 Euro auf 477,04 Euro erhöht.
Die Abgeordneten haben in erster Lesung den Haushaltsentwurf des Krankenversicherungsfonds für das Jahr 2024 in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro angenommen.



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