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Ukrainische Flüchtlinge sind aufgefordert, Registrierungskarten zu erneuern

Foto: advokat-nikolaeva.eu

Vom 4. März bis zum 30. April müssen ukrainische Flüchtlinge, die in Bulgarien vorübergehenden Schutz genießen, ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuern. 
In Übereinstimmung mit dem EU-Beschluss vom 4. März 2024 hat die bulgarische Regierung am 19. Februar 2025 einen Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 gefasst. Es wird erwartet, dass etwa 80.000 Personen ihre Registrierungskarten erneuern. Nach Angaben der ukrainischen Botschaft in Sofia von Ende 2024 arbeiten und zahlen über 14.000 Ukrainer in Bulgarien Steuern. Unter Schutz stehen auch ihre Familienangehörige. 



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