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Ombudsfrau fordert Aufhebung des Verbots für technische Prüfungen bei unbezahlten Bußgeldern

Foto: Radio Widin

Die Institution der Ombudsfrau wird bis Ende der Woche eine Verfassungsklage gegen die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz einreichen. 

Das kündigte Ombudsfrau Welislawa Deltschewa gegenüber bTV an.

Vor dem Verfassungsgericht soll die Bestimmung angefochten werden, nach der ein Kraftfahrzeug keine technische Hauptuntersuchung absolvieren darf, wenn der Eigentümer oder die Person, die das Fahrzeug zur Prüfung vorstellt, nicht alle rechtskräftigen Verwaltungsstrafen – Bußgelder oder Strafzettel – bezahlt hat. Die Änderung soll im Mai 2026 in Kraft treten. „Wir ergreifen diese Maßnahme, damit das Verfassungsgericht in dieser Zeitspanne eine Entscheidung treffen kann“, erklärte Deltschewa.

Redakteur: Iwo Iwanow

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov 

Foto: Radio Widin



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