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Besuch von Bauernmärkten nur mit Schutzmitteln erlaubt

Foto: BGNES

Der Gesundheitsminister hat einen Befehl über die Arbeit der Genossenschafts- und Bauernmärkte erlassen. Er ordnet darin folgende Maßnahmen an: Bau von Abzäunungen zur Verhinderung von Ansammlungen und zur Gewährleistung eines einseitigen Verkehrs; Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zwischen Verkäufern und Kunden; Verwendung von Schutzmitteln von Verkäufern und Verbrauchern.




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