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Verfassungsexperte: Epidemie-Maßnahmen müssen regelmäßig bewertet werden

Doz. Atanas Slawow
Foto: BGNES

Den vom Parlament in erster Lesung gebilligten Änderungen des Gesundheitsgesetzes fehlen klare Kriterien für die Einschränkung der Bürgerrechte. Das berge die Gefahr, im Ausnahmezustand die Grenze der Rechtsstaatlichkeit zu überschreiten, warnte der Verfassungsexperte Prof. Atanas Slawow in einem Interview für den BNR. 
Der Gesundheitsminister werde bevollmächtigt zu zu bewerten, welche Rechte in welchem Umfang eingeschränkt werden sollten. "Bedeutet das, dass der Minister das ganze Land mit nur einem Befehl schließen kann?“, fragt Dozent Slawow rhetorisch und unterstreicht wie wichtig es sei, die 
Beschränkungen der Bürgerrechte regelmäßig neu zu bewerten und zu hinterfragen, ob sie den Grundsätzen der Notwendigkeit entsprechen. 



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