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Hilfe für Reiseveranstalter ausgeweitet

Krum Sarkow
Foto: Archiv BGNES

Das Parlament ändert die Bedingung für die Gewährung einer Unterstützung von Reiseveranstaltern für Charterflüge für ausländische Touristen. Die Finanzhilfe in Höhe von 35 Euro pro Flugzeugsitz, die im Zuge der Corona-Seuche eingeführt wurde, gilt nun nicht mehr nur für Reiseveranstalter, die Fluggesellschaften mit bulgarischer Lizenz nutzen; auch brauchen sie nicht, ausbleibendes Interesse seitens bulgarischer Flugunternehmen nachzuweisen. „Das verlangt zusätzliche Ausgaben aus dem Staatshaushalt. Es ist völlig unklar, wie hoch sie sein werden, wie sie sich auswirken werden, noch wohin sie real fließen werden“, kritisierte Krum Sarkow von der Bulgarischen Sozialistischen Partei.



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