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Maßnahme 60/40 bis Ende September gültig

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Die staatliche Maßnahme 60/40 zur Unterstützung der Beschäftigung soll bis Ende September gelten und kann, falls erforderlich, bis Ende des Jahres verlängert werden, teilte die Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik Deniza Satchewa mit. Der Vorschlag wurde von Arbeitgebern und Gewerkschaften einstimmig unterstützt. Ab dem 1. Juli ist geplant, den Umfang der Wirtschaftszweige mit Anspruch auf Entschädigung zu erweitern. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für das laufende Jahr gezahlt zu haben, sofern sie diese für fällig erklärt haben, entfällt. Ab dem 1. Juli startet ein Paket mit zwei weiteren Maßnahmen, um die Beschäftigung von Angestellten im Verkehrssektor, in Hotels und Restaurants aufrechtzuerhalten, sowie das Programm "Beschäftigung für dich", mit dem Arbeitslose für einen Zeitraum von drei Monaten eingestellt werden können.



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