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Rechtsausschuss verabschiedet Novellen zum Wahlgesetz in erster Lesung

Foto: Archiv

Der Rechtsausschuss im bulgarischen Parlament hat die von GERB unterbreiteten Änderungen im Wahlgesetz verabschiedet. Die Hälfte der Abgeordneten für die verfassungsgebende Volksversammlung soll durch eine Mehrheitswahl gewählt werden. In allen Wahllokalen mit mehr als 300 Wählern soll es auch eine Maschinenwahl geben. Bisher war ausschließlich eine Maschinenwahl vorgesehen.
Der Vorschlag der Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) für eine neue Organisation der Wahllokale und Abschaffung der Spalte „Ich unterstütze niemanden“ in den Wahlzetteln wurden nicht angenommen. 
Krum Sarkow von der BSP bezeichnete das Vorgehen von GERB als verantwortungslos, da die Novellen unmittelbar vor den Wahlen eingebracht werden. 
Die Texte sollen zur Abstimmung im Parlamewnt eringebracht werden.



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