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Kooperations- und Überprüfungsmechanismus gilt weiterhin für Bulgarien

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Der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus gilt weiterhin für Bulgarien, gab die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Yourova, bei der Vorlage der EU-Rechtsstaatlichkeitsberichte bekannt.  Es gebe noch viel zu tun, ehe er aufgehoben werden sollte, sagte Yourova. „Wir erwarten, dass die bulgarischen Behörden die Bedenken der Öffentlichkeit ernst nehmen, insbesondere im Hinblick auf das Gefühl der Ungerechtigkeit“, fügte Yourova hinzu. Zur Untermauerung ihrer Worte verwies sie auf die Ergebnisse regelmäßiger Meinungsumfragen, die ein sehr klares Signal des bulgarischen Volkes geben, dass das Vertrauen in die Justiz und die Institutionen sehr gering ist, berichtete der BNR.



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