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Parlamentswahlen in Bulgarien begonnen

Foto: Ani Petrowa, BNR

Gemäß der bulgarischen Gesetzgebung werden am Tag der Wahlen die vordem versiegelten Wahllokale vom jeweiligen Vorsitzenden des Wahlvorstandes um Punkt 7.00 Uhr Ortszeit geöffnet. Dazu ist ein Quorum notwendig, d.h. mehr als die Hälfte des Wahlvorstands muss anwesend sein. Unmittelbar vor Eröffnung des Wahltags werden die Wahlzettel ausgepackt. Der Vorsitzende des Wahlvorstands überprüft die Wahlpapiere und ob die Wahlurnen unbeschädigt sind, was auch bei Wahllokalen mit Wahlgeräten geschieht. Er überzeugt sich davon, ob die Wahlurnen auch leer sind, woraufhin sie verschlossen und mit einem Papierstreifen versiegelt werden, der die Unterschriften der Mitglieder und den Stempel des Wahlvorstands trägt. Erst danach wird der Wahltag offiziell eröffnet.



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